Gerichtsverfahren

Allgemeine Information, Hochzeit in Chania

Rechtliche Schritte

Hochzeit in Chania, Allgemeine Informationen
Ausstellung einer Heiratsurkunde

Der zuständige Dienst für die Ausstellung einer Heiratsurkunde ist die jeweilige Gemeinde oder Gemeinde.

Notwendige Belege:

1. Bewerbung – Verantwortliche Erklärung
2. Polizeiausweis von beiden
3. Für eine religiöse Hochzeit eine Bescheinigung der Kirche, die von der Diözese geprüft wird
4. Für eine standesamtliche Trauungserklärung des Bürgermeisters oder Präsidenten der Gemeinschaft zur Durchführung einer standesamtlichen Trauung
5. Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Ausführungszeit

Die Erklärung muss innerhalb von 40 Tagen nach dem Datum der Hochzeit abgegeben werden. Wenn die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf von 40 Tagen abgegeben wird, wird ein Stempel in Höhe von 4,40 Euro angebracht. Nach Ablauf dieser Frist (40 Tage + 3 Monate) wird ein 13,5-Euro-Stempel angebracht.

Eheerklärung in den Gemeinderegistern

Der zuständige Dienst für die Eheerklärung in den Gemeinderegistern ist die betreffende Gemeinde oder Gemeinde.

Notwendige Belege

1. Antrag – Verantwortliche Erklärung des Dienstes oder des KEP
2. Polizeiausweis
3. Heiratsurkunde

Sie müssen nichts für den oben genannten Prozess ausgeben.

Ausstellung einer Kopie der Heiratsurkunde

Die Ausstellung einer Kopie der Heiratsurkunde erfolgt durch die jeweilige Gemeinde oder Gemeinde oder über die KEP.

Notwendige Belege

1. Antrag – Verantwortliche Erklärung des Dienstes oder des KEP
2. Demonstration von zwei Polizeiausweisen

Die Kosten für die Ausstellung einer Kopie der Heiratsurkunde betragen null.

Ausstellung einer Bescheinigung über die Nichtauflösung der Ehe

Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Nichtauflösung der Ehe erfolgt durch das zuständige Gericht erster Instanz oder über KEP

Notwendige Belege

1. Bescheinigung über den Familienstand
2. Bescheinigung über nahe Verwandte (oder eidesstattliche Erklärung des Magistrates ‚Court) im Todesfall
3. Verantwortliche Erklärung des Gesetzes 1599/86, in der es heißt: „Meine Ehe, die am ………… stattfand, wurde nicht aufgelöst. mit ………… .. a) bis zu dem Tag seines / ihres Todes, der am ……… .. b) bis heute stattfand. “

Das obige Verfahren kostet Sie 1 Euro

Eröffnung eines Familienteils aufgrund der Ehe

Die zuständige Abteilung für die Eröffnung eines Familienanteils ist die jeweilige Gemeinde oder Gemeinde. Der Prozess wird auch über KEP durchgeführt.

Notwendige Belege

1. Antrag – Verantwortliche Erklärung des zuständigen Dienstes oder des KEP. Die verantwortliche Erklärung muss lauten: „Auf eigene Verantwortung und unter Kenntnis der Sanktionen, die durch die Bestimmungen von Artikel 22 Absatz 6 des Gesetzes 1599/1986 vorgesehen sind, erkläre ich, dass ich keinen Familienanteil in einer anderen Gemeinde eröffnet habe.“
2. Polizeiausweis
3. Genehmigung, wenn die direkt betroffene Person nicht teilnehmen kann
4. Kopien von Steuererklärungen von zwei Personen
5. Kopie des PPC / OTE-Kontos
6. Geburtsurkunde
7. Heiratsurkunde
8. Geburtsurkunde

Sie müssen nichts bezahlen, um einen Familienanteil zu eröffnen.